Kulturförderrichtlinie & Anträge

Der Kulturausschuss der Stadt Gütersloh hat in seiner Sitzung am 17.09.2020 die Einführung einer Kulturförderrichtlinie beschlossen. Seit dem 01.07.2023 gilt eine aktualisierte Richtlinie. Durch die Einführung dieser Richtlinie wurde mehr Transparenz bei dem Förderverfahren hergestellt. Generell wurde hierdurch deutlich mehr auf die Fördermöglichkeiten des FB Kultur aufmerksam gemacht.

Die Einführung der Kulturförderrichtlinie setzte ein weiteres Ziel aus dem Kulturentwicklungsplan um.

Kulturförderrichtline Stadt Gütersloh

Bitte beachten Sie, dass Förderanträge drei Wochen vor Durchführung der Veranstaltung/des Projekts eingereicht werden müssen, damit eine Bearbeitung und ggf. Rückfragen des Fachbereichs zeitlich gewährleistet ist.

 

HINWEIS:

Im Zeitraum vom 9. September bis 3. Oktober findet keine Beratungssprechstunde statt. Außerdem werden in diesem Zeitraum auch keine Förderanträge bearbeitet. Anträge für Veranstaltungen oder Projekte im September müssen bis zum 25. August eingehen, um rechtzeitig bearbeitet werden zu können.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Kira Schäfer:

Telefonnummer:05241-82 3656
E-Mail:kira.schaefer@guetersloh.de

 

 

Anträge

Hier finden Sie die notwendigen Anträge, welche für einen Förderantrag ausgefüllt werden müssen.

Für den Antrag:

Nach der Bewilligung:

Nach dem Abschluss:

 

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